Sehr geehrte Mitglieder unserer Kirchengemeinde,
erstmals erhalten alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde mit ihrer Wahlbenachrichtigung auch automatisch die Unterlagen für die Briefwahl.
So einfach war wählen noch nie.
Darüber hinaus gibt es am Wahltag selber - Sonntag, 21. Oktober 2018 ein Wahllokal in der Stadtkirche.
Das Wahllokal wird von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Wir stellen wir Ihnen hier die 18 Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Kirchenvorstand 2018 vor. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit mit den Kandidatinnen und Kandidaten direkt ins Gespräch zu kommen und sie kennenzulernen:
- Samstag, 22. September, Stadtkirche Ausstellungszone, 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Sonntag, 30. September, Stadtkirche Ausstellungszone, 11.00 Uhr nach dem Hauptgottesdienst
- Sonntag, 7. Oktober, Stadtkirche Ausstellungszone, nach dem Hauptgottesdienst
Am Sonntag, 21. Oktober werden wie in allen evangelischen Kirchengemeinden der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, auch in unserer Kirchengemeinde SC – St. Martin die Mitglieder des Kirchenvorstandes auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium einer evangelischen Kirchengemeinde. Er ist verantwortlich für die gesamten geistlichen, sozialen und organisatorischen Aufgaben einer Kirchengemeinde. Es gibt in unserer Gesellschaft keine feinmaschigere demokratische Struktur als die der evangelischen Kirchengemeinden.
Deshalb ist es so wichtig, dass Sie Ihr Wahlrecht wahrnehmen! Aufgrund der Größe der Kirchengemeinde Schwabach - St. Martin sind 9 Personen direkt zu wählen. Von den gewählten Kirchenvorständen und den Gemeindepfarrern werden nach Abschluss der Wahl noch weitere 3 Personen ergänzend dazu berufen.
Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder (mit Konfirmation bereits ab 14 Jahren) erhalten im September ihren Wahlausweis direkt vom Landeskirchenamt zugeschickt. Bitte bringen Sie zur Wahl unbedingt Ihren Wahlausweis mit oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl.
In der Zeit vom 24. September bis 7. Oktober 2018 liegt das Wahlberechtigten-Verzeichnis zur Auskunftserteilung im Pfarramt, Wittelsbacherstr. 4, während der Bürozeiten aus.
Anträge auf nachträgliche Eintragung in das Wahlberechtigten-Verzeichnis können beim Vertrauensausschuss für die Wahlen gestellt werden. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllt sind.
Und nun viel Freude beim Erkunden der Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten.
Ihr Dr. Paul-Hermann Zellfelder, Geschäftsführender Pfarrer